Im Rahmen der Nachfolgeplanung kommt es meinen Mandantinnen und Mandanten neben der steuerlichen Optimierung hauptsächlich auf die Absicherung ihrer Familien sowie auf die Wahrung des Familienfriedens an. Aber auch der Erhalt des eigenen finanziellen Lebenswerks ist – vor allem bei Unternehmensnachfolgen – von zentralem Interesse.
Als objektiver Gesprächspartner stehe ich Ihnen von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung mit Empfehlungen und Entscheidungshilfen zur Seite und setze diese gemeinsam mit Ihnen um. Es geht in solchen Fällen zum Beispiel um
Viele meiner Mandantinnen und Mandanten sind der Ansicht, dass mit warmer Hand zu schenken besser sei als mit kalter. Es ist ihnen ein wichtiges Anliegen, miterleben zu können, wie die nächste Generation ihr Lebenswerk fortführt. Aus dem Grund möchten sie die Vermögensübergabe rechtzeitig planen – und von erheblichen Steuereinsparungen profitieren:
Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei der Erstellung Ihres Testaments. Denn die rechtzeitige Auseinandersetzung mit Ihrem letzten Willen hilft nicht nur, Ihre Vermögensnachfolge steuerlich zu optimieren, sondern auch
Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zu reduzieren.
Um als Erbe ein paar Sorgen weniger zu haben, sollten Sie wissen, dass es bei der Erbschaftsteuer Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Und zwar nicht nur im Vorfeld des Erbfalls, sondern auch danach. Zu befriedende Streitthemen sind häufig zivilrechtlich ungültige Testamente, unklare Testamente, Erbausschlagungen oder die Themen Pflichtteilsansprüche sowie Erbauseinandersetzung.
Um solcher Probleme Herr zu werden, kommt es auf das professionelle Zusammenspiel von zivilrechtlichem Erbrecht und steuerlichem Erbschaftsteuerrecht an. Denn damit bieten sich bei rechtzeitigem Handeln häufig noch Korrekturmöglichkeiten. Kontaktieren Sie mich zur
Stellen Sie sicher, dass Ihr Wille zählt. Denn sicherlich wollen Sie Ihr Vermögen gemäß Ihrer eigenen Wünsche und Vorstellungen an die nächste Generation weitergeben. Zur Sicherung und Durchsetzung testamentarischer Verfügungen können Sie mich in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker einsetzen. In dieser Funktion trage ich dafür Sorge, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
Auch wenn die Testamentsvollstreckung noch recht unbekannt ist, so ist sie doch sehr hilfreich und in einigen Fällen gar unverzichtbar. Die Testamentsvollstreckung dient
Gerne berate ich Sie zu den jeweiligen Einsatzmöglichkeiten.
Übrigens: Als Erben können Sie sich auf einen Bevollmächtigten als Nachlassmanager einigen, auch wenn keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist. In so einem Fall stehe ich Ihnen als Nachlassbetreuer zuverlässig bei. Mit Empathie, Erfahrung und interdisziplinärem Know-how setze ich Ihre Wünsche in Lösungen um. So gewinnen Sie notwendige Zeit um Ihre Trauer zu bewältigen. Ich entlaste Sie als Ansprechpartner für Makler, Rechtsanwälte, Notare, Versicherungen, Kreditgeber, Banken, Anlageberater und Gerichte und trage als neutrale Instanz zur Beruhigung in der emotionalen Ausnahmezeit nach einem Erbfall bei.
Rufen Sie mich auch hinzu, wenn gemeinnützige Organisationen, Vereine oder Stiftungen Alleinerben werden. Ich vertrete ihre Position, setze mich für ihr Miterbe ein und/oder regle als Vermächtnisnehmer die Nachlassabwicklung.
Manche Fragen werden uns in unserem Kanzleialltag besonders häufig gestellt.
Hier finden Sie auf einen Blick praktische Antworten auf unsere Klassiker. Falls Sie mehr wissen möchten oder individuelle Fragen haben, wenden Sie sich natürlich gerne jederzeit persönlich an uns.