Sie waren beruflich erfolgreich und wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben? Sie möchten den Zusammenhalt des Familienvermögens sicherstellen? Ihnen fehlt ein geeigneter Nachkomme oder Sie möchten, dass Ihr Name nicht mit Ihnen stirbt? Ich unterstütze Sie umfassend bei Ihrem Entschluss, eine Stiftung zu gründen. Zuerst beurteile ich anhand Ihres Stiftungszwecks, um welche Art von Stiftung es sich handelt: eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung.
Gemeinnützige Stiftungen dienen einem gesellschaftlich relevanten Zweck. Dieser erwächst aus einem besonderen Verantwortungsgefühl des Stifters gegenüber seiner Gesellschaft. Denn wer sich einmal für die Übertragung seines Vermögens auf die gemeinnützige Stiftung entscheidet, der widmet sein Kapital unwiderruflich dem Einsatz im Rahmen des Stiftungszwecks. Genau aus dem Grund ist diese Art der Stiftung auch steuerlich begünstigt.
Sollten Sie den damit verbundenen bürokratischen Aufwand scheuen, steht Ihnen alternativ auch die Möglichkeit offen, einen Vermögensteil in eine unselbständige Treuhandstiftung einzubringen. Eine solche Stiftung ist schnell errichtet. Sie benötigt weder Mindestausstattung noch staatliche Anerkennung. Ihr Vermögen übertragen Sie in dem Fall auf einen Treuhänder. Dieser ist hinsichtlich der Verwendung ausschließlich an die Vorgaben des Stifters gebunden. Steuerrechtlich sind die Vergünstigungen dieselben wie diejenigen einer gemeinnützigen Stiftung. Zudem steht Ihnen die Umwandlung einer unselbständigen Treuhandstiftung in eine gemeinnützige Stiftung zu jedem Zeitpunkt offen.
Anders verhält es sich bei Familienstiftungen, die eben nicht gemeinnützigen, sondern privaten Zwecken verpflichtet sind. Infolgedessen ist festgelegt, dass sie den Interessen einer oder mehrerer Familien dienen. Der Staat sieht keinen Anlass darin, dieser privaten Interessen dienenden Stiftungsart steuerliche Privilegien angedeihen zu lassen. Genau wie andere Körperschaften unterliegt daher auch die Familienstiftung einer normalen Besteuerung, inklusive Körperschaftsteuer.
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Manche Fragen werden uns in unserem Kanzleialltag besonders häufig gestellt.
Hier finden Sie auf einen Blick praktische Antworten auf unsere Klassiker. Falls Sie mehr wissen möchten oder individuelle Fragen haben, wenden Sie sich natürlich gerne jederzeit persönlich an uns.
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