
Gemeinnützige Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen dienen einem gesellschaftlich relevanten Zweck. Dieser erwächst aus einem besonderen Verantwortungsgefühl des Stifters gegenüber seiner Gesellschaft.
Sie waren beruflich erfolgreich und wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben? Sie möchten den Zusammenhalt des Familienvermögens sicherstellen? Ihnen fehlt ein geeigneter Nachkomme oder Sie möchten, dass Ihr Name nicht mit Ihnen stirbt?
Ich unterstütze Sie umfassend bei Ihrem Entschluss, eine Stiftung zu gründen. Zuerst beurteile ich anhand Ihres Stiftungszwecks, um welche Art von Stiftung es sich handelt: eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung.
„Was wir für uns selbst tun, stirbt mit uns.
Was wir für die anderen und für
die Welt tun, bleibt und ist unsterblich.“
Albert Pike
Gemeinnützige Stiftungen dienen einem gesellschaftlich relevanten Zweck. Dieser erwächst aus einem besonderen Verantwortungsgefühl des Stifters gegenüber seiner Gesellschaft.
Sollten Sie den damit verbundenen bürokratischen Aufwand scheuen, steht Ihnen alternativ auch die Möglichkeit offen, einen Vermögensteil in eine unselbständige Treuhandstiftung einzubringen.
Anders verhält es sich bei Familienstiftungen, die eben nicht gemeinnützigen, sondern privaten Zwecken verpflichtet sind. Infolgedessen ist festgelegt, dass sie den Interessen einer oder mehrerer Familien dienen.
Manche Fragen werden uns in unserem Kanzleialltag besonders häufig gestellt.
Hier finden Sie auf einen Blick praktische Antworten auf unsere Klassiker. Falls Sie mehr wissen möchten oder individuelle Fragen haben, wenden Sie sich natürlich gerne jederzeit persönlich an uns.