Zur Sicherung und Durchsetzung testamentarischer Verfügungen können Sie mich in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker einsetzen.
In dieser Funktion trage ich Sorge, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
Auch, wenn die Testamentsvollstreckung noch recht unbekannt ist, so ist sie doch sehr hilfreich und in einigen Fällen gar unverzichtbar. Die Testamentsvollstreckung dient
- dem Schutz des Nachlasses
- dem Schutz minderjähriger Erben
- dem Schutz behinderter Erben
- der Abwicklung und Verwaltung des Vermögens
- als Beruhigungsmöglichkeit bei untereinander zerstrittenen Erben
- als Schutz vor dem Vollstreckungszugriff der Eigengläubiger bei überschuldeten Erben
- der Sicherung der Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
Gerne berate ich Sie zu den jeweiligen Einsatzmöglichkeiten.
Übrigens: Als Erben können Sie sich auf einen Bevollmächtigten als Nachlassmanager einigen, auch wenn keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist.
In so einem Fall stehe ich Ihnen als Nachlassbetreuer zuverlässig bei.
Mit Empathie, Erfahrung und interdisziplinärem Know-how setze ich Ihre Wünsche in Lösungen um. So gewinnen Sie notwendige Zeit, um Ihre Trauer zu bewältigen.
Ich entlaste Sie als Ansprechpartner für Makler, Rechtsanwälte, Notare, Versicherungen, Kreditgeber, Banken, Anlageberater und Gerichte und trage als neutrale Instanz zur Beruhigung in der emotionalen Ausnahmezeit nach einem Erbfall bei.
Rufen Sie mich auch hinzu, wenn gemeinnützige Organisationen, Vereine oder Stiftungen Alleinerben werden. Ich vertrete Ihre Position, setze mich für Ihr Miterbe ein und/oder regle als Vermächtnisnehmer die Nachlassabwicklung.

Sprechen Sie mich jederzeit an!