ANDERE LÄNDER. ANDERES STEUERRECHT!

International. Multikompetent.
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Nie war es so einfach, einen Job oder ein Studium in einem anderen Land aufzunehmen oder auch nur den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Diese erfreulichen Möglichkeiten der Globalisierung bringen jedoch weitreichende steuerliche Folgen mit sich.

Ist für Laien schon das deutsche Steuerrecht ein Buch mit sieben Siegeln, so müssen je nach Einzelfall (neben entsprechenden Spezialnormen des deutschen Steuerrechts) auch das ausländische Steuerrecht sowie die zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Beachtung finden.
Im Fall einer dauerhaften Auswanderung ist es für die meisten selbstverständlich, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. Allerdings können sich auch schon in einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt – z. B. Studium oder  Projekteinsatz – Probleme verstecken, die in der Praxis häufig nicht erkannt oder verkannt werden.

Gerne unterstütze ich Ihre Planungen, bei Bedarf auch mithilfe meines internationalen Partnernetzwerks. Wir beraten Sie wahlweise auf Deutsch oder auf Englisch, unter anderem zu folgenden Punkten:

  • Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beratung zur Wegzugsbesteuerung
  • Steueroptimierung von Einmalzahlungen durch Wegzug ins Ausland
  • Beratung von beschränkt steuerpflichtigen Personen
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige mit Auslandsbezug
  • Beratung zu grenzüberschreitenden Erbschaften & Schenkungen und Erstellung entsprechender Steuererklärungen
  • Vermögensanlagen im Ausland

INTERNATIONAL TÄTIGE ARBEITNEHMER

Ich habe eineinhalb Jahrzehnte intensive Erfahrung auf dem Gebiet international tätiger Arbeitnehmer. Arbeitnehmer – aber auch Arbeitgeber – unterstütze ich mit umfangreichem Know-how von der Vorbereitung über die laufende Betreuung bis hin zu einem etwaigen Rückumzug. Ich unterstütze Sie zum Beispiel mit

  • Beratung vor Beginn der Auslandstätigkeit zur Erläuterung der steuerlichen Konsequenzen
  • Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärungen
  • Gutachten zu steuerlichen Fragestellungen (z. B. Besteuerung von Abfindungen oder nachträglichen Bonuszahlungen)
  • Beratung bei Aktienoptionsplänen (Stock Options)

INTERNATIONALE ERB- UND SCHENKUNGSFÄLLE

Internationale Erbschaften und Schenkungen über eine oder sogar mehrere Landesgrenzen hinweg werden in Zeiten globalisierter Familien und Beziehungen immer häufiger. Doch viele nationale Steuersysteme sind erbschaftsteuerlich noch nicht miteinander abgestimmt. Dieser Umstand trifft sowohl Inländer mit ausländischem Vermögen, als auch Ausländer mit inländischem Vermögen.

Doppelbesteuerung vermeiden

Anders als z. B. in der Einkommensteuer bestehen speziell in diesen Fällen erhebliche Doppelbesteuerungsrisiken – Betonung auf „erhebliche“. Nur sehr wenige Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden dieses Risiko derzeit, und so kommt es regelmäßig zu einer mindestens teilweisen Doppel- mitunter sogar zu einer Mehrfachbesteuerung.
Ich unterstütze meine Mandantinnen und Mandanten darin, entsprechende Szenarien mit geeigneten Gegenmaßnahmen und vorausschauender Planung abzuwehren und im besten Fall sogar ganz zu vermeiden. Unser Ziel ist, eine vorausschauende Erbschafts- und Schenkungsteuerplanung in ihrem Sinne von Anfang bis Ende erfolgreich umzusetzen.

SCHRITT I: PLANUNG

In enger Abstimmung mit Ihnen

  • prüfe ich die erbschaftsteuerlichen Aspekte Ihres Vermögens im Ausland
  • liefere ich kompetente Gestaltungsberatung zur Vermeidung einer etwaigen Doppelbesteuerung Ihres Vermögens im Schenkungs- bzw. im Erbfall
  • unterstütze ich umfassend beim Thema „Internationale Vermögensplanung“, und zwar unter Berücksichtigung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen

SCHRITT II: UMSETZUNG

Im Rahmen der sorgfältigen Umsetzung

  • implementieren wir ihre individuelle Strategie
  • prüfe ich im Erbfall etwaige noch vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Optimierung
  • erstelle ich die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung auch in komplexen Fällen mit Auslandsbezug
  • wickle ich den Erbfall in Kooperation mit in- und ausländischen Fachanwälten für Erbrecht für Sie ab

Manche Fragen werden uns in unserem Kanzleialltag besonders häufig gestellt.
Hier finden Sie auf einen Blick praktische Antworten auf unsere Klassiker. Falls Sie mehr wissen möchten oder individuelle Fragen haben, wenden Sie sich natürlich gerne jederzeit persönlich an uns.